AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 01.10.2022) von FiBAS-Bundesweit, alle Bereiche
1. Geltungsbereich / Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungserbringung von Verlag FiBAS-Bundesweit, Albert-Schweitzer-Straße 14, 52499 Baesweiler (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) betreffend die beim Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen.
1.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten für einzelne Dienstleistungen bzw. Produkte - falls Bestandteil des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrags – zusätzliche produktspezifische Geschäftsbedingungen (Besondere Geschäftsbedingungen). Die dort ergänzend vereinbarten Regelungen werden mit Abschluss des Vertrages als zusätzlich verbindlich anerkannt.
1.3 Alle Aufträge werden ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung des Auftragnehmers (in Textform).
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen sind jeweils abrufbar unter https://www.fibas-bundesweit.de/agb und können dort vom Auftraggeber in ihrer jeweils gültigen Fassung heruntergeladen, gespeichert und abgedruckt werden.
2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
2.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Baesweiler), soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
2.2 Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers (Baesweiler) vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
2.3 Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
2.4 Deutsches Recht ist anzuwenden.
3. Zustandekommen des Vertrages / Auftrags
3.1 Vertragspartner ist der Verlag FiBAS-Bundesweit, Albert-Schweitzer-Straße 14, 52499 Baesweiler.
3.2 Mit der Übermittlung eines Auftrags an den Auftragnehmer gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Dieses ist nach Eingang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Bei Beauftragung per Telefon, Fax, Email, oder anderweitiger Kommunikationswege gilt das Angebot mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber als angenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen oder von bereits angenommenen Aufträgen zurück zu treten, wenn der Inhalt oder die Form des Auftrags gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder dessen Ausführung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages bzw. den Rücktritt teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Schriftform unverzüglich mit.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag nur gegen Vorkasse anzunehmen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist oder wenn in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten bestanden haben. Unabhängig davon kann der Auftragnehmer von einem Auftrag zurücktreten, wenn ein fristgerechter Zahlungsausgleich nicht erfolgt ist.
3.5 Werden Gründe, welche eine Zurückweisung des Auftrags rechtfertigen dem Auftragnehmer nachträglich bekannt, ist dieser berechtigt, binnen einer Frist von 6 Wochen nach Auftragsannahme vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung von Leistungen, den Auftrag nach Leistungsarten zu splitten.
4. Leistungen / Auftragsinhalt
Zu den jeweiligen Produkten gelten die jeweils produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Leistungen und Auftragsinhalte.
5. Änderung / Rücktritt / Stornierung
5.1 Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer in Textform (gemäß § 126b BGB) an den Auftragnehmer zu richten. Für Mängel, die auf telefonische Übermittlung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
5.2 Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Eine Stornierung des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Auftrags ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.4 Stimmt der Auftragnehmer aus Kulanzgründen der Stornierung eines bereits erteilten Auftrags zu, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Aufwands, eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Aufwand nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Sind Leistungen bereits erbracht, müssen diese vom Auftraggeber vollständig vergütet werden.
5.5 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Dabei sind die ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
6. Preise / Zahlung / Fälligkeit / Verzug
6.1 Aufträge werden nach der gültigen Preisliste des Auftragnehmers berechnet. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen bzw. Sonderleistungen (z.B. herzustellende Druckunterlagen) sind nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen Mehrwertsteuer. Ändert sich der Steuersatz zwischen Auftragserteilung und Leistungszeitpunkt, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung der Mehrwertsteuer vorbehalten.
6.2 Der Auftraggeber erklärt sich grundsätzlich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden. Ein postalischer Versand von Rechnung und Korrekturabzug bedarf der gesonderten Vereinbarung.
6.3 Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag – unabhängig vom Erscheinungsdatum des Objekts - bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen, soweit sich aus der Auftrags-/Bestellbestätigung nichts anderes ergibt.
6.4 Als Leistungszeitpunkt gemäß § 14 UStG gilt, soweit auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist, a) bei Printprodukten der Erscheinungstag und b) bei Online-Medien-Produkten der letzte Tag der Laufzeit des aktuellen Abrechnungszeitraums (in der Regel 12 Monate nach Auftragsdatum).
6.5 Alle Zahlungen sind direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Die Beauftragten des Auftragnehmers sind nicht befugt, Zahlungen entgegen zu nehmen. Zahlungen an diese wirken nicht schuldbefreiend.
6.6 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen und Bearbeitungskosten berechnet. Für die 2. Mahnung werden 7,50 EUR und für die 3. Mahnung 10,00 EUR in Rechnung gestellt, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Im SEPA Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung von einem Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR berechnet.
6.8 Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Auftraggeber befindet sich mit mindestens einer Rate im Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig und nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
6.9 Sollten gegen den Auftraggeber noch offene Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen bestehen, so werden eingehende Zahlungen zunächst auf diese angerechnet, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.
6.10 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, insoweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
6.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt seine Ansprüche gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten, sofern dies der Durchsetzung der betroffenen Ansprüche dient. Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
7. Laufzeit / Kündigung
7.1 Aufträge können je nach Produkt als Fortsetzungsauftrag oder als Einzelauftrag vereinbart werden. Art des Auftrags, Leistungszeitraum, Vertragslaufzeiten, automatische Vertragsverlängerung und Kündigungsfristen können vor Vertragsschluss der Positionsübersicht entnommen werden. Außerdem können diese Informationen der Bestellbestätigung und der Auftragsbestätigung entnommen werden. Anpassungen der Bestellmodalitäten sind aufgrund technischer Neuerung jederzeit möglich.
7.2 Fällt zusätzlich zu den regelmäßigen Kosten von Fortsetzungsaufträgen eine Einrichtungsgebühr an, so ist diese in der Positionsübersicht, der Bestellbestätigung und der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4 Der jeweilige Beginn der Laufzeit und des Leistungszeitraums sind zeitlich ggf. unterschiedlich. In diesen Fällen wird die Leistung bis zum Ende des Leistungszeitraums erbracht. Dies gilt auch im Kündigungsfall.
7.5 Kampagnen-Laufzeiten werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
7.6 Änderungen zu Laufzeiten sind nur nach Zustimmung des Auftragnehmers (in Textform) gültig.
7.7 Jede Kündigung bedarf der Textform und hat unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen. Eine Kündigung gegenüber einem Handelsvertreter des Auftragnehmers ist nicht ausreichend.
8. Mängel / Haftung / Schadenersatz / Verjährung
8.1 Im Falle von Nichterfüllung in Folge höherer Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
8.2 Offensichtliche Mängel des Auftrags sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen. Bei Verbrauchern genügt eine Anzeige in Textform. Bei späteren Mängelrügen gilt die mangelhafte Ausführung als genehmigt.
8.3 Bei Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, es handelt sich um vertragswesentliche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer allerdings nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden und nicht für mittelbare Folgeschäden. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist auch die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden der Erfüllungsgehilfen (des Auftragnehmers) begrenzt auf vorhersehbare Schäden.
8.4 Die in den AGB samt Besonderen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Ist der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Arbeitskampf, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, Pandemien u.a. gehindert und konnte er dies auch nicht mit der gebotenen Sorgfalt verhindern, so verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach fruchtlosem Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.
8.5 Die Haftung des Auftragnehmers, außer der Haftung nach Punkt 8.4, ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Für die Inhalte und Daten des werblichen Auftritts haftet der Auftraggeber nach den allgemeinen Gesetzen.
8.7 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Preisherabsetzung. Die Verjährungsfrist für Leistungsmängel auf Seiten des Auftragnehmers wird, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen, auf 12 Monate verkürzt.
8.8 Ansprüche wegen Schadenersatz oder Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und nicht bei Ansprüchen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
8.9 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien jedoch nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht.
9.2 Ein Fehler in der Darstellung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser) und/oder Hardware - durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber - durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern - durch Rechnerausfall beim Auftragnehmer oder seinen Dienstleistern - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).
9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von ihm geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10. Passwörter
10.1 Im Rahmen der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen kann an den Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein Kennwort durch den Auftragnehmer vergeben werden. Unter Aufforderung vergibt der Auftraggeber eine Zugriffsberechtigung als Benutzerkennung und ein Kennwort an sich selbst.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinen unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
10.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren, wenn er Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung von Benutzerkennung oder Kennwort durch unbefugte Dritte erlangt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Missbrauchs, eine neue Benutzerkennung und ein neues Kennwort zu generieren und diese vor unbefugten Dritten zu schützen.
11. Leistungserbringung durch Dritte
Der Auftragnehmer ist befugt, zur Erfüllung seiner Pflichten, Dritte mit der Ausführung des Auftrags, oder einzelner Teile des Auftrags, zu beauftragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung. Dabei kann es zur Übertragung von Pflichten oder Rechten auf Dritten kommen, ohne dass sich der Vertragspartner ändert. (Kein Wechsel des Vertragspartners).
12. Verbreitung der Geschäftsinformationen
Der Auftragnehmer und/oder dessen Dienstleister ist berechtigt, die gesamten Geschäftsinformationen derzeit, soweit nicht anderweitig vereinbart, kostenfrei in Suchmaschinen, Katalogen, sozialen Netzwerken sowie weiteren Online-Portalen einzutragen bzw. zu aktualisieren. Als Geschäftsinformationen gelten Firma, Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie weitere öffentliche Informationen über den Auftraggeber (z.B. Öffnungszeiten). Der Auftraggeber wurde ausdrücklich darüber informiert, dass er dieser Leistung jederzeit widersprechen kann. Das gilt ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in den elektronischen Verzeichnissen (§ 104 TKG).
13. Wettbewerb
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Dienstleistungen für Wettbewerber des Auftraggebers zu erbringen.
14. Datenverarbeitung / Datenspeicherung (gemäß Art. 6 I a DSGVO)
Der Auftragnehmer verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrags, gesetzlicher Ausnahmetatbestände zum Verbot der Datenverarbeitung, oder zur Wahrung von berechtigten Interessen gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Erhobene Daten werden zum Zwecke der Betreuung und Kommunikation gespeichert. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.fibas-bundesweit.de/datenschutz einzusehen.
15. Änderungen der AGB
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB (samt der jeweils produktspezifischen Besonderen Geschäftsbedingungen) mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von ihm nach Möglichkeit im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt. Hat der Auftraggeber keine E-Mail-Adresse zu Kontaktzwecken benannt, so werden ihm die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen auf dem postalischen Wege übersandt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Falle des Widerspruches gelten die bisherigen AGB, bis zu einer etwaigen (ggf. auch automatischenen) Verlängerung des Fortsetzungsvertrags, unverändert weiter, kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, so gelten die geänderten AGB ab dem Verlängerungszeitpunkt als vereinbart.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für Werbungsmittler: Anzeigen und Beilagen von Ortskunden aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und freien Berufen im Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung und Abrechnung von Kunden außerhalb des Verbreitungsgebiets und über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu Agenturpreisen gemäß Agenturpreisliste. Werbungsmittler erhalten vom Auftragnehmer nur dann eine Vergütung in Höhe von zurzeit 15 %, wenn die Mittler die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, für freigestaltete Anzeigen einwandfreie Druckunterlagen (DTPDateien) in Absprache mit dem Auftragnehmer liefern, die Bezahlung der Beilagenund Anzeigenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem Werbetreibenden unmittelbar durchführen. Die Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter gegeben werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge von Werbungsmittlern abzulehnen, wenn bereits ein Kundenverhältnis besteht oder der Kunde zum Aufgabengebiet der vom Auftragnehmer beauftragten Handelsvertreter gehört.